3.1. Rechte des Kunden an der Software
Hiss IT räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag/Angebot genannten Software. Die
Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der
Router-Ausgang des von Hiss IT genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich,
die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in
sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software
zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen
Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Der Kunde erkennt hiermit Hiss IT als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen
Urheberrechte an. Hiss ITs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen
der Software, die von Hiss IT dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich
anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit Hiss ITs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die
zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche
Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern
oder anderweitig modifizieren.
3.2. Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des
Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann
daher von Hiss IT jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner
oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Hiss IT besteht. Die
Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach
gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch
die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit
der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen
(Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist Hiss IT berechtigt, den Vertrag
ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Hiss IT behält sich in diesem Fall zusätzlich die
Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen
den Kunden vor.
4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
Hiss IT behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach
Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder
anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen
wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Hiss IT an den Kunden erfolgen. Entstehen für den
Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den
Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt Hiss IT dem Kunden die in Abschnitt 3
aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
4.2. Systembetrieb
Hiss IT stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden
geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware
betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit,
Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
Hiss IT führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann
Hiss IT die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.
4.3. Systemverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im
Jahresmittel. Die client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des
Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen
Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon
ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Hiss IT als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung
und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die
nicht durch Hiss IT zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
4.4. Störungen der Systemverfügbarkeit
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden.
Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei
Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von
zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die
Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind
(z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die
Entstörungszeit angerechnet.